Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung vom Noir Dunkelrestaurant (Unternehmen) mit ihren Kunden (Besteller, Gast). Neufassungen der Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
§ 2 Reservierung
Mit der Bestätigung der Reservierung durch das Dunkelrestaurant Noir wird diese verbindlich. Änderungen von Reservierungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Noir bestätigt werden.
§ 3 Stornierung von Reservierungen bis 4 Personen
Bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenlos – ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 50% des Menüpreises.
§ 4 Gruppenreservierungen von 5 – 16 Personen
Bei Reservierungen von 5 bis 16 Personen berechnet das Noir eine Anzahlung in Höhe von 30 € pro Person.
Stornierungen von Gruppenreservierungen 5 – 16 Personen:
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos;
- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Anzahlung;
- ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der Anzahlung.
§ 5 Gruppenreservierungen ab 17 Personen
Bei Reservierungen ab 17 Personen berechnet das Noir eine Anzahlung in Höhe von 30 € pro Person.
Stornierungen von Gruppenreservierungen ab 17 Personen:
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos;
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Anzahlung;
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der Anzahlung.
§ 6 Sonderleistungen und Buchungen
Bei Buchungen von Sonderleistungen wird eine Anzahlung in Höhe von 100% der gebuchten Leistung fällig.
Eine Stornierung oder ein Rücktritt von Sonderleistungen ist nach der Buchungsbestätigung durch das Noir ausgeschlossen.
§ 7 Gutscheine
- Gültigkeit: Der Gutschein ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Die Gültigkeit des Gutscheines beträgt 12 Monate. Eine Barauszahlung oder Rückgabe ist ausgeschlossen.
- Versandkosten: Die Versandkosten für Gutscheine innerhalb Österreichs betragen 2,00 €, innerhalb der EU 5,00 € und weltweit 7,00 €.
§ 8 Haftung & Verkehrssicherungspflicht
- Schadensersatzansprüche, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Noir, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
- Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, gefährlichen Gegenständen oder Materialen ist nicht erlaubt. Im Falle der Nichtbeachtung dieses Verbots ist das Noir berechtigt, die das Verbot nicht beachtende Person vom Restaurantbesuch auszuschließen und des Hauses zu verweisen. Das Noir ist ferner berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Besitz zu nehmen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für private Zwecke – sind nicht erlaubt.
- Die Benutzung von sämtlichen Lichtquellen (Handys, Fotoapparate, Kameras, LED-Uhren, Taschenlampen etc) ist nicht erlaubt. Sollten durch Zuwiderhandlungen Schäden entstehen bzw. der Ablauf im Dunkelrestaurant gestört werden, behält sich das Noir das Recht der Schadensersatzforderung gegen den Verursacher vor.
- Das Noir übernimmt die Verkehrssicherungspflichten während des Restaurantbesuches und trifft sämtliche notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Insbesondere werden Notausgänge und Fluchtwege bereit gehalten. Der Gast hat den Anweisungen von Mitarbeitern während des Aufenthaltes im Noir Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder grob fahrlässig verursachten Personen- oder sonstigen Schäden haftet der Gast.
- Für vom Gast während des Restaurantbesuches mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
- Es besteht aber die Möglichkeit, Wertgegenstände selbstständig in Stahlschränken zu verschließen.
§ 9 Hausrecht
Das Personal des Noir ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch sie belästigt werden. Ebenfalls können Besucher aus den laufenden Vorstellungen gewiesen werden, wenn sie diese erheblich stören. Hierbei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Bewirtungskosten. Auch behält sich das Noir das Recht weiterer Schadensersatzforderungen gegen den Verursacher vor.
§ 10 Umtausch und Verlust
Bereits erworbene Gutscheine sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ebenso besteht nach dem Kauf der Gutscheine kein Anspruch auf Ermäßigungsnachlässe.
§ 11 Absage von Veranstaltungen
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, Hochwasser, Krankheit usw.) ist das Noir berechtigt Veranstaltungen abzusagen ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Für bereits erworbene Eintrittskarten behält sich das Noir das Recht eines Ersatztermins vor.
In Falle von höherer Gewalt werden geleistete Anzahlungen für Gruppenreservierungen oder Sonderleistungen zurückerstattet.
§ 12 Datenschutz
Das Noir ist berechtigt, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) zu nutzen, zu bearbeiten und zu speichern. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
§ 14 Gerichtsstand
Mit Kauf einer Eintrittskarte und/oder Betreten der Räumlichkeiten des Noir erkennt der Kunde/Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 15 Nebenabreden
Mitarbeiter des Unternehmens sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt; ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen insoweit der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer bzw. seines Vertretungsberechigten.
§ 16 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
- Das Noir behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
- Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 17 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.09.2009.

